Leistungen

Beratung

Sie benötigen individuelle Beratung im häuslichem Umfeld in der Eifel (Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kreis Bernkastel-Wittlich, Kreis Trier-Saarburg) im schönen Rheinland-Pfalz über zustehende Leistungen der Sozialversicherungen, um die häusliche Pflege zu organisieren?  

Sie erhalten Pflegegeld und benötigen in regelmäßigen Abständen die kostenlose (Pflicht-) Beratung nach §37 Abs.3 SGB XI ? Sprechen Sie mit mir!

Gerne berate ich Sie zu den zustehenden Leistungen und unterstütze Sie auch bei der Beantragung.


Beratung nach § 37 Abs.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen eine Beratung nach § 37 Abs.3 SGB XI zur Pflege durchführen lassen.

Die pflegerische Beratung nach §37 Abs.4 SGB XI dient zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.



Anspruchsberechtigte Personen

  • Personen die einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI gestellt haben 
  • Familienmitglieder, nahestehende Personen oder rechtliche Betreuer von Pflegebedürftigen, die in die Pflege und Betreuung involviert sind und Unterstützung oder Informationen benötigen


Kosten

  • Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
  • bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet



Fristen für den Beratungseinsatz nach
§ 37 Abs.3 SGB XI

Pflegegrad Häufigkeit Fristen
1 nicht vorgeschrieben 1x pro Halbjahr möglich keine
2 1 x pro Halbjahr 30.06. / 31.12.
3 1 x pro Halbjahr 30.06. / 31.12.
4 1 x pro Viertel Jahr 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.
5 1 x pro Viertel Jahr 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.


Themeninhalte bei dieser Beratung

Einschätzung der Pflegesituation
- wie ist die Pflegesituation
- wie ist die Belastung der Pflegeperson
- wie ist das häusliche Umfeld
- welche Hilfen werden in Anspruch genommen

Unterstützungsangebote und Hilfsmittel 
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten von mir Informationen über weitere Unterstützungsangebote, wie ambulante Dienste, Tages- und Nachtpflege, sowie über die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln und technischen Lösungen zur Erleichterung des Pflegealltags.

Beratung zu individuellen Bedürfnissen 
Meine Beratung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Dies kann Fragen zur Organisation der Pflege, zur Auswahl geeigneter Pflegedienste oder zur Gestaltung des persönlichen Umfelds umfassen.

Rechtliche und finanzielle Fragen
In der Beratung biete ich Unterstützung bei rechtlichen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Pflege, wie zum Beispiel zur Beantragung von Leistungen, zur Pflegeversicherung oder zu Sozialleistungen.

Psychosoziale Unterstützung
Neben der reinen Informationsvermittlung biete ich auch psychosoziale Unterstützung, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Bewältigung von belastenden Situationen zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu verbessern.

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Beratung nach § 7a SGB XI

Gemäß § 7a des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) in Deutschland haben Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen einen Anspruch auf Pflegeberatung.

Diese Beratung soll dazu dienen, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren und sie bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen zu unterstützen.


Die Pflegekasse hat die Pflicht, dem Versicherten ein Angebot auf eine Beratung innerhalb von 2 Wochen nach (Erst) Antragsstellung zu machen


Um Ihrer Pflicht nachzukommen, kann die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin und eine Kontaktperson benennen oder einen Beratungsgutschein ausstellen.


Die Richtlinien gemäß § 17 Absatz 1a regeln das Verfahren, die Durchführung und die Inhalte dieser Pflegeberatung.



Anspruchsberechtigte Personen

  • Personen die einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI gestellt haben
  • Auf Wunsch des Pflegebedürftigen auch den Angehörigen gegenüber oder weiteren Personen
  • Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch Pflegekasse die Leistungen nach SGB XI erhalten


Kosten

  • Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
  • bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet



Aufgabe

  • Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Beratung über Leistungen
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Förderung der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen für den Versorgungsplan
  • Unterstützung bei der Genehmigung durch den Leistungsträge
  • Überwachung der Umsetzung des Versorgungsplans und Anpassung an veränderte Bedürfnisse bei Bedarf
  • Auswertung und Dokumentation Hilfeprozess


Meine Erfahrung:

  • Pflegekassen bieten oft nur telefonische Beratung an, jedoch besteht gemäß § 7a Absatz 1 SGB XI ein Anspruch auf eine persönliche Beratung zu Hause.
  • Ein Beratungsgutschein kann auf Einzelfallbasis ausgegeben werden.
  • Die meisten Pflegekassen arbeiten mit externen Dienstleistern zusammen, während nur wenige eigene Pflegeberater beschäftigen.



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HINWEIS:

Beratung aber kein Rechtsanwalt oder Steuerberater

In meiner Rolle als Pflegeberaterin konzentriere ich mich auf die Bereitstellung von Unterstützung, Ratschlägen und Informationen im Bereich der Pflege und Versorgung.


Es ist wichtig zu betonen, dass ich keine rechtlichen oder steuerlichen Dienstleistungen anbiete, wie sie beispielsweise von Rechtsanwälten oder Steuerberatern erbracht werden.


Meine Expertise liegt vielmehr darin, individuelle Pflegesituationen zu evaluieren, Optionen zu besprechen und Empfehlungen für die bestmögliche Pflege und Betreuung zu geben.


Sollten rechtliche oder steuerliche Fragen auftreten, empfehle ich, sich an entsprechende Fachleute zu wenden, um eine fundierte Beratung zu erhalten.

Hilfeleistungen

Sie benötigen weitere Hilfeleistungen im häuslichen Umfeld in der Eifel (Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kreis Bernkastel-Wittlich, Kreis Trier-Saarburg) im schönen Rheinland-Pfalz?


Gerne stehe ich Ihnen auch bei folgenden Angelegenheiten entgeltlich   unterstützend zur Seite:

 

  • Antragsstellungen
  • Widerspruchsverfahren
  • Vorbereitung und Begleitung bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst (MD) inklusive Kontrolle der Pflegedokumentation im stationären oder ambulanten Bereich im Rahmen einer Pflegegradbegutachtung
  • Kontrolle der Pflegedokumentation im stationären und ambulanten Bereich zur Qualitätssicherung
  • Praxisanleiterin in Ihrer Einrichtung

 

Hilfeleistung bei Antragstellung

Bei eingetretener Pflegebedürftigkeit, folgt oftmals ein Marathon bzgl. Antragstellungen (z.B.: Antrag auf Pflegegrad, Antrag auf Schwerbehinderung etc.).


Hier biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung an.



Wenn man bei der Antragstellung unterstützt wird, bietet dies mehrere Vorteile:


Fachwissen: Unterstützung durch Experten gewährleistet, dass der Antrag korrekt und vollständig ausgefüllt wird, was die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung verringert.


Effizienz: Professionelle Unterstützung kann den Antragsprozess beschleunigen, da ich mit den erforderlichen Verfahren und Protokollen vertraut bin.


Ressourcenersparnis: Durch die Unterstützung bei der Antragstellung kann Ihre Zeit und Ihre Energie gespart werden, da ich den Prozess effektiv und effizient durchführe.


Erfolgsquote: Die Wahrscheinlichkeit, dass der Antrag genehmigt wird, steigt, wenn er von mir als Fachkraft vorbereitet und unterstützt wird, da ich mit den Anforderungen vertraut bin und den Prozess optimieren kann.




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Stundenweise Verhinderungspflege

Brauchen Sie eine kurze Auszeit von Ihrer Pflegeaufgabe?

Ich biete Ihnen professionelle stundenweise Verhinderungspflege an!


  • Mit Herz und Fachkompetenz übernehme ich zuverlässig die Betreuung Ihrer Angehörigen, damit Sie sich erholen oder Ihren eigenen Verpflichtungen nachgehen können.


  • Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und sorgenfreie Betreuung in Ihrer Abwesenheit.


Die Abrechnung kann, sofern noch nicht ausgeschöpft, über die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege erfolgen. Kontaktieren Sie mich für weitere Informationen!

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Hilfeleistung bei Widerspruch Pflegebegutachtung

Sie kennen bestimmt folgende Situation: "Das Pflegegutachten durch den medizinischen Dienst, entspricht nicht Ihren Erwartungen und Sie haben nicht den Pflegegrad zugesprochen bekommen, welchen Sie sich auf Grund des erhöhten Pflegeaufwands erhofft haben."


Bei einem Widerspruch gegen ein Pflegegutachten ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Aspekte des Gutachtens angefochten werden und entsprechende Beweise oder Argumente vorzubringen, um den Widerspruch zu begründen.
Die anschließende Widerspruchsbegutachtung wird auf Ihren Wunsch hin von mir begleitet um sicherzustellen, dass es keine Missverständnisse gibt und alle Hilfebedarfe des Antragstellers angesprochen werden.


Gründe für einen Widerspruch könnten sein:


Fehlerhafte Bewertung der Pflegebedürftigkeit:
Das Gutachten könnte Fehler enthalten haben, wie zum Beispiel falsche Angaben über den Gesundheitszustand oder den tatsächlichen Pflegebedarf der betroffenen Person.


Nichtberücksichtigung relevanter Informationen:
Möglicherweise wurden wichtige Informationen über den Zustand oder die Bedürfnisse der betroffenen Person nicht angemessen berücksichtigt. Dies könnte dazu führen, dass der Pflegebedarf unterschätzt wird.


Unzureichende Dokumentation: 
Das Gutachten könnte unvollständig sein oder wichtige Aspekte des Pflegebedarfs nicht ausreichend dokumentiert haben.


Veraltetes Gutachten: 
Der Gesundheitszustand einer Person kann sich im Laufe der Zeit ändern. Wenn das Pflegegutachten nicht aktuell ist und den aktuellen Zustand nicht angemessen berücksichtigt, könnte dies ein Grund für einen Widerspruch sein.


Unklare Begründung der Bewertung: 
Das Gutachten könnte unklar sein in Bezug darauf, wie die Bewertung des Pflegebedarfs zustande gekommen ist oder welche Kriterien dabei angewendet wurden.


Mangelnde Einbeziehung der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen: 
Die betroffene Person oder Sie als Angehörigen könnten das Gefühl haben, dass Ihre Meinungen oder Beobachtungen nicht angemessen in die Bewertung einbezogen wurden.


Diskrepanz zu früheren Gutachten: 
Wenn es bereits frühere Pflegegutachten gab und das aktuelle Gutachten deutlich von diesen abweicht, könnte dies ein Anlass für einen Widerspruch sein.


Fehlerhafte Zuordnung des Pflegegrades: 
Die betroffene Person oder Sie als Angehörigen könnten der Meinung sein, dass der zugewiesene Pflegegrad nicht angemessen ist, basierend auf dem tatsächlichen Pflegebedarf und den Einschränkungen der Person.



Kosten:


Das Widerspruchsmanagement erfordert im Gegensatz zur Pflegeberatung in der Regel als Eigenleistung (Selbstzahler).


Doch bereits im ersten Gespräch finden wir gemeinsam eine finanzielle Lösung, die auf die Komplexität des Falles und den Umfang der benötigten Stunden zugeschnitten ist.

 

Bitte beachten Sie, dass ich keine rechtliche Beratung anbieten kann und darf.

Für diesen Bereich arbeite ich jedoch mit erstklassigen Netzwerkpartnern zusammen, die Ihnen bei Bedarf gerne weiterhelfen.


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Hilfeleistung bei Vorbereitung und Begleitung bei der Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst

Eine gute Vorbereitung durch meine Funktion als Pflegeberaterin ist entscheidend, wenn eine Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst stattfindet.

Insgesamt trägt eine gute Vorbereitung durch mich dazu bei, dass die Pflegebegutachtung effektiv und fair verläuft und die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angemessen berücksichtigt werden.


Gründe für die Vorbereitung und Begleitung durch meine Tätigkeit als Pflegeberaterin


Klare Kommunikation:
Ich helfe Ihnen als Pflegebedürftigen oder Angehörigen dabei, Ihre Pflegesituation klar und präzise zu kommunizieren. Dies ist wichtig, um dem medizinischen Dienst ein genaues Bild der Pflegebedürfnisse des Pflegebedürftigen zu vermitteln.


Optimierung / Kontrolle der Dokumentation:
Durch meine Unterstützung können Sie sicherstellen, dass die Pflegedokumentation vollständig und korrekt ist. Dies ist entscheidend für die Bewertung der Pflegesituation durch den medizinischen Dienst.


Identifizierung von Pflegebedarf:
Ich kann helfen, den Pflegebedarf des Pflegebedürftigen klar zu identifizieren und zu dokumentieren. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Pflegegrad angemessen festgelegt wird und die erforderlichen Leistungen gewährt werden.


Reduzierung von Stress:
Eine gute Vorbereitung durch mich kann Ihnen helfen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten und den Stress und die Unsicherheit zu reduzieren, die mit diesem Prozess verbunden sein können.


Maximierung der Unterstützung:
Ich kann Ihnen auch dabei helfen, zusätzliche Unterstützung und Leistungen zu identifizieren, die sie möglicherweise in Anspruch nehmen können, um die Pflegesituation zu verbessern.



Gemeinsam erstellen wir einen detaillierten Leitfaden für Ihr Gespräch mit dem Medizinischen Dienst. Dabei analysieren wir Ihren Tagesablauf gründlich, um Ihre Einschränkungen  und den Pflegeaufwand genau zu definieren. So sind Sie bestmöglich auf die Begutachtung vorbereitet und können auf Ihren Wunsch gerne auch bei der Pflegebegutachtung von mir begleitet werden.


Wenn Sie als Angehöriger oder Betreuer zeitlich verhindert sind, die Begutachtung persönlich zu begleiten oder die Dokumentation in der stationären Einrichtung für die Pflegegradbegutachtung zu überprüfen, bin ich gerne für Sie da. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung zur Akteneinsicht kontrolliere ich die Pflegedokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit, führe nach Absprache mit Ihnen Gespräche oder eine Inaugenscheinnahme mit der zu pflegenden Person durch und erstelle einen Bericht, den ich Ihnen als Auftraggeber zukommen lasse.



Kosten:


Im Gegensatz zur Pflegeberatung, erfolgt die Vorbereitung und Begleitung bei der Begutachtung durch den medizinischen in der Regel als Eigenleistung (Selbstzahler).


Doch bereits im Vorgespräch finden wir gemeinsam eine finanzielle Lösung, die auf die Komplexität des Falles und den Umfang der benötigten Stunden zugeschnitten ist.

 

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Pflegeschulungen/-Kurse

Sie benötigen individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld in der Eifel (Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kreis Bernkastel-Wittlich, Kreis Trier-Saarburg) im schönen Rheinland-Pfalz?


Dieses Angebot richtet sich besonders an Sie als pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende.

Ich biete Ihnen Schulungen direkt bei Ihnen zu Hause an. Diese können notwendig werden, wenn Sie einen Angehörigen pflegen oder betreuen. Durch meine Schulungen können wir belastende Ereignisse und Krisen zwischen Ihnen und dem Pflegebedürftigen vermeiden.

Ich biete Ihnen maßgeschneiderte theoretische und praktische Grundlagen zum Thema Pflege und Krankheitsbewältigung an. 


Pflegekurse und individuelle Schulungen
im häuslichen Umfeld

Nach § 45 SGB XI sollen Pflegekassen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierten Personen unentgeltlich Schulungskurse durchführen



Anspruchsberechtigte Personen

  • Pflegende Angehörige
  • Familienmitglieder, nahestehende Personen oder rechtliche Betreuer von Pflegebedürftigen, die in die Pflege und Betreuung involviert sind und Unterstützung / Schulung oder Informationen benötigen
  • ehrenamtlich Pflegepersonen


Zweck von Pflegeschulungen

  • Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege sollen vermittelt werden


Ziele von Pflegeschulungen /-Kursen

  • Soziales Engagement in der Pflege fördern & stärken
  • Pflege und Betreuung erleichtern & verbessern (Qualitätssicherung)
  • Pflegebedingte körperliche & seelische Belastungen mindern


Kosten

  • Kosten werden mit der Pflegekasse abgerechnet
  • bei Privat Versicherten: Vorkasse, Sie können die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und bekommen die Kosten zurück erstattet




Beispiele Themeninhalte von Pflegeschulungen



Praktische Pflege

  • Prinzip der aktivierenden Pflege
  • Körperpflege (Wahl der Pflegemittel, Techniken der Körperpflege)
  • An- und Auskleiden, besonders bei Einschränkungen, wie Lähmungen oder Spastiken
  • Behandlung einer Inkontinenz (z.B. Umgang mit Vorlagen, Toilettentraining)
  • Prophylaxen, etwa Druckgeschwür, Lungenentzündung, Thrombose (Verschluss von Venen), Ernährung, Wunden, Kontrakturen, Sturz usw.
  • Hebe- und Tragetechniken (z.B. aufstehen und hinlegen aus und in das Bett)
  • rückenschonende Arbeitsweise
  • sinnvoller Umgang mit Hilfsmitteln (etwa Badewannenlifter, Duschstuhl)
  • seniorengerechte Ernährung / Ernährung mittels einer Ernährungssonde / Anreichen des Essens / Durst anregen
  • Umgang mit Sterbenden
  • u.v.m.

Hygieneschulung

  • Informationen über die Bedeutung von Hygienepraktiken in der häuslichen Pflege
  • Anleitung zur richtigen Handwaschtechnik mit Seife und Wasser sowie zur Verwendung von Händedesinfektionsmitteln vor und nach dem Kontakt mit dem Pflegebedürftigen, der Einnahme von Mahlzeiten oder der Verabreichung von Medikamenten
  • Anleitung zur richtigen Reinigung und Desinfektion von Pflegeutensilien, medizinischen Geräten, Oberflächen im Haus und anderen Gegenständen, die mit dem Pflegebedürftigen in Kontakt kommen
  • Katheter Pflege 


Psychosoziale Unterstützung / Selbstpflege

  • Bereitstellung von Informationen und Ressourcen zur Bewältigung von Stress und psychischen Belastungen im Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen und zur Förderung des Wohlbefindens von Pflegenden und Pflegebedürftigen 


Medizinische Kenntnisse


Medizinische Kenntnisse im Pflegealltag beruhen unter anderem auf:

  • dem Wissen über Alterskrankheiten und Krankheiten mit Pflegebezug
  • dem Verständnis von Medikamenten und deren Verabreichung (Medikamentengabe)
  • Beobachtung & Messung Atmung, Puls, Blutdruck, Blutzucker und Temperatur
  • Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)
  • Sie sollten den aktuellen gesundheitlichen Zustand kennen, Veränderungen bemerken und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten reagieren können.


Recht & Soziales

  • Antragstellungen
  • Überblick Leistungen
  • Korrespondenz mit der Pflegkasse


Veranstaltungsorte

  • Pflegekurse in der Gruppe (Angebote nachfragen)
  • individuelle Schulungen in Ihrer Häuslichkeit
  • Online Pflegeschulungen
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Informationsveranstaltungen / Fortbildungen

Als erfahrene Pflegeberaterin und Praxisanleiterin bin ich darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Informationsveranstaltungen rund um das Thema Pflege exklusiv für Ihr Unternehmen, Ihre Gemeinde, Ihre Schule und mehr zu leiten. Diese Veranstaltungen bieten eine einzigartige Gelegenheit, das Bewusstsein für das Thema Pflege zu stärken und das Wissen von diversen Krankheitsbildern, Prophylaxen, Expertenstandards etc. zu erlangen, aufzufrischen und zu vertiefen.

Lassen Sie mich Ihnen dabei helfen, Veranstaltungen zu gestalten, die Ihre Mitarbeiter nicht nur informieren, sondern auch unterstützen und fortbilden. Gemeinsam können wir dazu beitragen, ein gesundes und unterstützendes Umfeld zu schaffen.


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